Alle Busparkplätze und Einfahrtsbestimmungen für Reisebusse in Salzburg

Auf dieser Seite finden Sie folgende Informationen:

Informationen über das Busfahrverbot in der inneren Stadt Salzburg
Informationen über Busparkmöglichkeiten gegen Gebühr im Stadtgebiet
Informationen über günstigere Busparkmöglichkeiten in Salzburg, zentrumsnah
Informationen über die Regelung bei Festspielaufführungen im Sommer 2008
Informationen über die Parkgebühren am Salzburger Flughafen


Busfahrverbot in der inneren Stadt Salzburg zwischen 8 und 18 Uhr!

Karte zum Vergrößern anklicken  - aktualisiert am 16.6.2008

Für Transfers in der Stadt Salzburg in der Inneren Stadt:

a) zwischen Karolinenbrücke – Kreuzung Landestheater/Schwarzstraße, Sigmundstor und Müllner Hügel
b) muss für jede Fahrt zwischen 8 und 18 Uhr  eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden
c) die man nur für Transfers bei Ankunft und Abreise und nur mit Gepäck erhält;

Diese kostet € 35.-- pro Genehmigung. Und je nachdem, ob nur in die gesperrte Innenstadtzone oder auch in die gesperrte Fußgänger-Altstadtzone eingefahren werden muss, sind zwischen einer und drei Genehmigungen notwendig. Dazu kommen noch die eigenen Bearbeitungsgebühren des Busunternehmens.
Diese Ausnahmegenehmigung kann von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr, am Freitag bis 12 Uhr beim

Magistrat Salzburg, Verkehrsabteilung,
Telefon: 0043 - (0)662 - 8072 3195
Telefax: 0043 - (0)662 - 8072-2067
Email: [email protected]
im Internet: www.stadt-salzburg.at

beantragt werden. Ansuchen unter Beilegung einer Kopie des Bus-Zulassungsscheins, aber abgeholt muss diese Genehmigung selbst werden beim Verkehrsamt ( ...hier die Vorlage).
Die Genehmigungen enthalten das Buskennzeichen, Datum, Uhrzeit des Transfers und eine Streckenvorschrift. Dabei ist auf jeden Fall die Benützung der Staatsbrücke untersagt! Ausnahmen könnten Transfers zwischen Hotel Sacher und Festspielbezirk sein. Bei Benützen öffentlicher Haltestellen zum Ein- oder Aussteigen beträgt die maximale Haltezeit 10 Minuten.
Bei kurzfristiger Änderung der Busgrößen muss eine neue Genehmigung beantragt werden. Wer ohne Ausnahmegenehmigung erwischt wird, dem drohen bis zu € 150.-- Euro Strafe, sofort, unter Anhaltung des Fahrzeugs (auch beim schlimmsten Verkehr auf der Busspur, schließlich sollte ja das Busfahrverbot Staus verhindern...).

Hotels, die in der genehmigungspflichtigen Zone liegen - Zufahrt bei Ankunft und Abreise mit Gepäck mit Ausnahmegenehmigung erlaubt:
Hotel Sacher, Hotel Stein, Hotel Radisson Altstadt, Hotel Blaue Gans und Hotel Goldener Hirsch sowie natürlich alle weiteren in der Fußgängerzone liegenden Hotels.

Schul-Exkursionen
z. B. Besuch vom "Haus der Natur" erhalten nur bedingt diese Ausnahmegenehmigung, z. B. wenn es sich um Kindergartenkinder oder Volksschüler handelt, nicht aber bei älteren Schülern - diese müssen bei einem der beiden Terminals aussteigen.

Bei Transfers in der Stadt Salzburg in der Inneren Stadt Salzburg
zwischen 18 und 8 Uhr

sind nur dann Sondergenehmigungen notwendig, wenn Sie in den Festspielbezirk fahren möchten und keine Vorstellung in einem der beiden Festspielhäuser besuchen (z. B. wenn Ihre Gruppe Abendessen in St. Peter oder auf der Festung hat). Wer ansonsten bei den Festspielhäusern parkend auf seine Gruppe wartet, riskiert eine Strafe bis zu €
150.--.
Transfers - auch ohne Gepäck zu den Hotels Stein, Sacher, Goldener Hirsch, Blaue Gans und Altstadt Radisson sind dann ebenfalls wieder gestattet, sofern
a) ein Parkplatz für den Bus vor dem Hotel auf Parkflächen vorhanden ist
b) am Rudolfskai nach 19 Uhr die Busspur zum Parken frei gegeben ist
c) in einer Haltestellenbucht ein- und ausgestiegen wird ohne Behinderung des öffentlichen
Busverkehrs (maximal 10 Minuten)

Bei Aufführungen in einem der beiden Festspielhäuser:
a) ist die Zufahrt jeweils nach 18 Uhr gestattet, für die Abholung darf man
frühestens 30 Min vor Ende der Aufführung in den Festspielbezirk einfahren
b) jeweils eine Stunde vor Beginn und bis eine Stunde nach Ende einer Festspielaufführung darf
man bei Aufführungen auch tagsüber Transfers fahren
c) Bei den Sommerfestspielen dürfen maximal sechs Busse für die Abholung vorfahren,
weitere Busse müssen in Warteposition außerhalb des Festspielbezirks bleiben ( ...hier
ein Übersichtsplan der Regelung vor den Festspielhäusern)

Ohne Genehmigungen dürfen Busse

a) zu den beiden Busterminals in Salzburg-Nonntal und Salzburg-Paris-Lodron-Straße fahren;
b) zum Schloss Hellbrunn: Parkgebühr € 10.-- pro Stunde, ausgenommen, die Gruppe
besucht geschlossen die Wasserspiele, dann ist das Parken frei;
beim Tiergarten Hellbrunn ist ab Anfang Juli 2008 KEINE Parkmöglichkeit mehr für Busse,
da dort eine  Gebührenpflicht für PKW eingeführt wird; Busse dürfen nur mehr zum Ein-
und Aussteigen halten, Parken gegen Gebühr beim Schloss Hellbrunn
c) zum Busparkplatz Salzburg-Nord (Autobahnausfahrt Salzburg Nord) oder Busparkplatz
Salzburg-Süd (Autobahnausfahrt Salzburg Süd - Anif, dann die Alpenstraße hinein,
rechts am Park & Ride-Parkplatz Alpensiedlung Süd); beide Parkplätze sind Gebühren-
pflichtig, je 24 Stunden € 38.--, ausgenommen, die Gruppe kann eine Hotelreservierung
in der Stadt Salzburg vorweisen, dann zahlt man nur einen Tag;
c) gebührenfrei ist das Parken auf hoteleigenen Parkplätzen, sofern das Hotel nicht dafür
eine Gebühr einhebt;

Oder Sie parken Ihren Bus auf dem Gelände unserer Busservicestation um nur € 30.-- für 24 Stunden! Wenn Ihre Gruppe eine Hotelnächtigung in der Stadt hat, zahlen Sie nur eine Nacht, egal, wie lange Sie in Salzburg bleiben. Und können Ihre Toilette ordnungsgemäß entleeren, Bus waschen lassen und einen Kaffee trinken-  Informationen ...hier

SCHWEIGHOFER & ZÖHRER übernimmt KEINE wie auch immer geartete Haftung für diese Informationen! Es wird empfohlen, sich bei Fragen direkt mit dem Magistrat Salzburg, Verkehrsabteilung, in Verbindung zu setzen, um den aktuellsten Stand zu erfahren.

Bustransfers bei den Salzburger Festspielen 2008

Die Zufahrt mit Reisebussen mit mehr als neun Sitzplätzen zu den Salzburger Festspielhäusern, die Gäste zu Aufführungen
- im Großen Festspielhaus
- im Haus für Mozart
- in der Felsenreitschule
- in der Großen Aula der Universität Salzburg
bringen, nicht aber für Aufführungen am Domplatz ("Jedermann") oder in der Kollegienkirche!

...dürfen jeweils ab einer Stunde vor Aufführungsbeginn ihre Gäste in die Hofstallgasse vor den Festspielhäusern bringen und jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Aufführung wieder zur Abholung einfahren und maximal bis eine Stunde nach Ende dort parken. Es muss allerdings damit gerechnet werden, dass tatsächlich nur maximal sechs Reisebusse zum Abholen von Festspielgästen gleichzeitig im Bereich der Hofstallgasse vorfahren dürfen. Sollten mehr Busse anfallen, müssen diese in eine Warteschleife geschickt werden.

Hier können Sie einen Lageplan herunterladen .

Parkgebühren am Salzburger Flughafen

Diese gelten für alle Unternehmen des Autobus-, Miet- und Gästewagengewerbes, sowie für Taxiunternehmen welche ihren Standort außerhalb der Stadt Salzburg haben. Taxiunternehmen mit Standortberechtigung Salzburg Stadt haben weiterhin ihren Stellplatz in der Taxivorfahrt am Terminal, ausgenommen deren Fahrzeug ist als Mietwagen unterwegs und als solcher gekennzeichnet. Nutzer dieser Abstellflächen und des dafür vorgesehenen Parktarifes haben sich an die geltenden Vorschriften des Gelegenheitsverkehrsgesetz und der „Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung“ zu halten.
Es werden folgende Einzeltarife seit dem 29.10.2007 verlangt:
Normaltarif (vorgesehen für einmaliges Abstellen von Bussen) inkl. MwSt.:

innerhalb 30 Minuten: frei
erste Stunde  €     2,50
2 Stunden      €     4,00
3 Stunden      €     6,00
4 Stunden      €   10,00
6 Stunden      €   20,00
8 Stunden      €   33,00
10 Stunden    €   50,00
24 Stunden    €   75,00
weitere begonnene 24 Stunden: € 45,00

Für weitere Informationen steht Ihnen das Personal von Carport unter folgenden Adressen und der Telefonnummer +43 (+6 62) 85 80 - 79 11 zur Verfügung
Carport Parkmanagement GmbH, Innsbrucker Bundesstraße 95, 5020 Salzburg