Alle Busparkplätze und Einfahrtsbestimmungen für Reisebusse in Salzburg
Auf dieser Seite finden Sie folgende Informationen:
Informationen
über das
Busfahrverbot
in der inneren Stadt Salzburg
Informationen
über
Busparkmöglichkeiten
gegen Gebühr im Stadtgebiet
Informationen
über
günstigere Busparkmöglichkeiten
in Salzburg, zentrumsnah
Informationen
über die Regelung bei
Festspielaufführungen
im Sommer 2008
Informationen
über die Parkgebühren am
Salzburger Flughafen
Busfahrverbot in der inneren Stadt Salzburg zwischen 8 und 18 Uhr!
Karte zum Vergrößern anklicken -
aktualisiert am 16.6.2008
Für Transfers in der Stadt Salzburg in der Inneren Stadt:
a) zwischen Karolinenbrücke – Kreuzung Landestheater/Schwarzstraße,
Sigmundstor und Müllner Hügel
b) muss für jede Fahrt zwischen 8 und 18 Uhr eine Ausnahmegenehmigung
beantragt werden
c) die man nur für Transfers bei Ankunft und Abreise und
nur mit Gepäck
erhält;
Diese kostet €
35.-- pro Genehmigung. Und je nachdem, ob nur
in die gesperrte Innenstadtzone oder auch in die gesperrte
Fußgänger-Altstadtzone eingefahren werden muss, sind zwischen einer und drei
Genehmigungen notwendig. Dazu kommen noch die eigenen Bearbeitungsgebühren
des Busunternehmens.
Diese Ausnahmegenehmigung kann von Montag bis Donnerstag
zwischen 8 und 16 Uhr, am Freitag bis 12 Uhr beim
Magistrat Salzburg, Verkehrsabteilung,
Telefon: 0043 - (0)662 - 8072 3195
Telefax: 0043 - (0)662 - 8072-2067
Email:
[email protected]
im Internet:
www.stadt-salzburg.at
beantragt werden. Ansuchen unter Beilegung einer Kopie des
Bus-Zulassungsscheins, aber abgeholt muss diese Genehmigung selbst werden
beim Verkehrsamt (
...hier
die Vorlage).
Die Genehmigungen enthalten das Buskennzeichen, Datum, Uhrzeit
des Transfers und eine Streckenvorschrift. Dabei ist auf jeden Fall die
Benützung der Staatsbrücke untersagt! Ausnahmen könnten Transfers zwischen
Hotel Sacher und Festspielbezirk sein. Bei Benützen öffentlicher
Haltestellen zum Ein- oder Aussteigen beträgt die maximale Haltezeit 10
Minuten.
Bei kurzfristiger Änderung der Busgrößen muss eine neue
Genehmigung beantragt werden. Wer ohne Ausnahmegenehmigung erwischt wird,
dem drohen bis zu €
150.-- Euro Strafe, sofort, unter Anhaltung des
Fahrzeugs (auch beim schlimmsten Verkehr auf der Busspur, schließlich sollte
ja das Busfahrverbot Staus verhindern...).
Hotels, die in der genehmigungspflichtigen Zone liegen - Zufahrt bei
Ankunft und Abreise mit Gepäck mit Ausnahmegenehmigung erlaubt:
Hotel Sacher, Hotel Stein, Hotel Radisson Altstadt, Hotel Blaue Gans und
Hotel Goldener Hirsch sowie natürlich alle weiteren in der Fußgängerzone
liegenden Hotels.
Schul-Exkursionen
z. B. Besuch vom "Haus der Natur" erhalten nur bedingt diese
Ausnahmegenehmigung, z. B. wenn es sich um
Kindergartenkinder oder
Volksschüler
handelt, nicht aber bei älteren Schülern - diese müssen bei
einem der beiden Terminals aussteigen.
Bei Transfers in der Stadt Salzburg in der Inneren Stadt Salzburg
zwischen 18 und 8 Uhr
sind nur dann Sondergenehmigungen notwendig, wenn Sie in den
Festspielbezirk
fahren möchten und
keine
Vorstellung in einem
der beiden Festspielhäuser besuchen (z. B. wenn Ihre Gruppe Abendessen
in St. Peter oder auf der Festung hat). Wer ansonsten bei den
Festspielhäusern parkend auf seine Gruppe wartet, riskiert eine Strafe
bis zu €
150.--.
Transfers - auch ohne Gepäck zu den Hotels Stein, Sacher,
Goldener Hirsch, Blaue Gans und Altstadt Radisson sind dann ebenfalls
wieder gestattet, sofern
a) ein Parkplatz für den Bus vor dem Hotel auf Parkflächen
vorhanden ist
b) am Rudolfskai nach 19 Uhr die Busspur zum Parken frei
gegeben ist
c) in einer Haltestellenbucht ein- und ausgestiegen wird ohne
Behinderung des öffentlichen
Busverkehrs (maximal 10 Minuten)
Bei Aufführungen in einem der beiden Festspielhäuser:
a) ist die Zufahrt jeweils nach 18 Uhr gestattet, für die Abholung
darf man
frühestens 30 Min vor Ende der Aufführung in den
Festspielbezirk einfahren
b) jeweils eine Stunde vor Beginn und bis eine Stunde nach Ende einer
Festspielaufführung darf
man bei Aufführungen auch tagsüber Transfers
fahren
c) Bei den Sommerfestspielen dürfen maximal sechs Busse für die Abholung
vorfahren,
weitere Busse müssen in Warteposition außerhalb
des Festspielbezirks bleiben (
...hier
ein Übersichtsplan der Regelung vor den
Festspielhäusern)
Ohne Genehmigungen dürfen Busse
a) zu den beiden Busterminals in Salzburg-Nonntal und
Salzburg-Paris-Lodron-Straße fahren;
b) zum Schloss Hellbrunn: Parkgebühr €
10.-- pro Stunde, ausgenommen, die
Gruppe
besucht geschlossen die Wasserspiele, dann ist das Parken
frei;
beim Tiergarten Hellbrunn ist ab Anfang Juli 2008 KEINE
Parkmöglichkeit mehr für Busse,
da dort eine Gebührenpflicht für PKW eingeführt wird;
Busse dürfen nur mehr zum Ein-
und Aussteigen halten, Parken gegen Gebühr beim Schloss
Hellbrunn
c) zum Busparkplatz Salzburg-Nord (Autobahnausfahrt Salzburg Nord) oder
Busparkplatz
Salzburg-Süd (Autobahnausfahrt Salzburg Süd - Anif, dann die
Alpenstraße hinein,
rechts am Park & Ride-Parkplatz Alpensiedlung Süd); beide
Parkplätze sind Gebühren-
pflichtig, je 24 Stunden €
38.--, ausgenommen, die Gruppe
kann eine Hotelreservierung
in der Stadt Salzburg vorweisen, dann zahlt man nur einen
Tag;
c) gebührenfrei ist das Parken auf hoteleigenen Parkplätzen,
sofern das Hotel nicht dafür
eine Gebühr einhebt;
Oder Sie parken Ihren Bus auf dem Gelände unserer
Busservicestation um nur €
30.-- für 24 Stunden!
Wenn Ihre
Gruppe eine Hotelnächtigung in der Stadt hat, zahlen Sie nur eine Nacht,
egal, wie lange Sie in Salzburg bleiben. Und können Ihre Toilette
ordnungsgemäß entleeren, Bus waschen lassen und einen Kaffee trinken-
Informationen
...hier
SCHWEIGHOFER & ZÖHRER
übernimmt KEINE wie
auch immer geartete Haftung für diese Informationen! Es wird empfohlen,
sich bei Fragen direkt mit dem Magistrat Salzburg, Verkehrsabteilung, in
Verbindung zu setzen, um den aktuellsten Stand zu erfahren.
Bustransfers bei den Salzburger Festspielen 2008
Die Zufahrt mit Reisebussen mit mehr als neun Sitzplätzen
zu den Salzburger Festspielhäusern, die Gäste zu Aufführungen
- im Großen Festspielhaus
- im Haus für Mozart
- in der Felsenreitschule
- in der Großen Aula der Universität
Salzburg
bringen,
nicht aber
für Aufführungen am Domplatz ("Jedermann") oder in der
Kollegienkirche!
...dürfen jeweils ab einer Stunde vor Aufführungsbeginn ihre
Gäste in die Hofstallgasse vor den Festspielhäusern bringen und jeweils
eine halbe Stunde vor Ende der Aufführung wieder zur Abholung einfahren
und maximal bis eine Stunde nach Ende dort parken. Es muss allerdings
damit gerechnet werden, dass tatsächlich nur maximal sechs Reisebusse
zum Abholen von Festspielgästen gleichzeitig im Bereich der
Hofstallgasse vorfahren dürfen. Sollten mehr Busse anfallen, müssen
diese in eine Warteschleife geschickt werden.
Hier können Sie
einen Lageplan herunterladen
.
Parkgebühren am Salzburger Flughafen
Diese gelten für alle Unternehmen des Autobus-, Miet- und
Gästewagengewerbes, sowie für Taxiunternehmen welche ihren Standort außerhalb
der Stadt Salzburg haben. Taxiunternehmen mit Standortberechtigung Salzburg
Stadt haben weiterhin ihren Stellplatz in der Taxivorfahrt am Terminal,
ausgenommen deren Fahrzeug ist als Mietwagen unterwegs und als solcher
gekennzeichnet. Nutzer dieser Abstellflächen und des dafür vorgesehenen
Parktarifes haben sich an die geltenden Vorschriften des
Gelegenheitsverkehrsgesetz und der „Salzburger Taxi-, Mietwagen- und
Gästewagen-Betriebsordnung“ zu halten.
Es werden folgende Einzeltarife
seit dem 29.10.2007
verlangt:
Normaltarif (vorgesehen für einmaliges Abstellen von Bussen) inkl. MwSt.:
innerhalb 30 Minuten: frei
erste Stunde €
2,50
2 Stunden €
4,00
3 Stunden €
6,00
4 Stunden €
10,00
6 Stunden €
20,00
8 Stunden €
33,00
10 Stunden €
50,00
24 Stunden €
75,00
weitere begonnene 24 Stunden: €
45,00
Für weitere Informationen steht Ihnen das Personal von Carport
unter folgenden Adressen und der Telefonnummer +43 (+6 62) 85 80 - 79 11 zur
Verfügung
Carport Parkmanagement GmbH, Innsbrucker Bundesstraße 95, 5020 Salzburg
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