Allgemeines
Österreichweit gibt es ca. 1.300 Busunternehmungen mit über
9.000 Omnibussen. Die Mitgliedsbetriebe sind im Bereich der
Personenbeförderung auf der Straße tätig. Ihre Dienstleistungen reichen vom
Kraftfahrlinienverkehr - sowohl im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als auch des
internationalen Kraftfahrlinienverkehrs bis zur Bustouristik im nationalen und
internationalen Reiseverkehr. Pro Jahr werden rund 10 Millionen Personen in
der Bustouristik und 580 Millionen Personen im ÖPNV mit Bus befördert. Von
den jährlich insgesamt 6,6 Millionen Urlaubsreisen der ÖsterreicherInnen
werden 630.000 mit dem Bus durchgeführt, davon 320.000 ins Ausland. (JR)
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband der Autobusunternehmungen
Der Busfahrer
Busfahrer sind bestens ausgebildet. Jeder hat eine spezielle Ausbildung
durchlaufen und verfügt über einen Busführerschein, der alle fünf Jahre
verlängert werden muss. Busfahrer ab 60 erhalten den Führerschein nur mehr
für zwei Jahre.
Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Geregelte Arbeitszeiten
Die
tägliche Arbeitszeit
eines Busfahrers ist auf
dreizehn Stunden
beschränkt,
davon darf er jedoch
maximal neun Stunden am Lenkrad
sitzen.
Zweimal wöchentlich ist eine Verlängerung auf maximal 10 Stunden Lenkzeit zulässig.
Ein Fahrtenschreiber zeichnet dabei jede Bewegung und Geschwindigkeit des Busses auf und
dokumentiert damit unter anderem,
ob der Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten werden.
Diese so genannten
Tachoscheiben
können von jedem Kontrollorgan gelesen und
ausgewertet werden. Jeder Busfahrer muss immer die letzten 28
Tagestachoscheiben mit sich führen.
Busse, die nach 1. Juli 2006 zugelassen wurden, müssen
einen digitalen
Tachograph
haben, der ebenfalls Europa weit von
Kontrollorganen überprüft werden kann. Außerdem muss dann der Busfahrer eine
so genannte Fahrerkarte besitzen, die er auch bei einem Arbeitsplatzwechsel
mitnimmt und auf der alle seine Fahrten gespeichert werden.
Pausen und ausreichend Erholung für alle
Ausreichende Pausen während einer Fahrt tragen zur Entspannung und zum
allgemeinen Wohlbefinden bei. Sie fördern auch die Konzentrationsfähigkeit -
für den Busfahrer sind diese kleinen Auszeiten daher besonders wichtig.
Es ist daher gesetzlich vorgeschrieben, das Ihr Busfahrer nach spätestens
4,5 Stunden die Fahrt für mindestens 45 Minuten unterbrechen muss.
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Möglich wären auch zwei kleinere Pausen, die erste zu mindestens 15 Minuten, die
zweite zu mindestens 30 Minuten.
Ausreichend Schlaf ist die Voraussetzung für hohe Leistungsfähigkeit. Auch
der Busfahrer benötigt ihn für seine tägliche Arbeit. Nur eine "Mütze voll
Schlaf" reicht nicht aus, um am nächsten Tag wieder ausgeruht und erholt
hinter dem Lenkrad zu sitzen.
Zwischen zwei Tagesfahrten stehen dem Busfahrer daher regelmäßig elf Stunden
Ruhezeit zu, dreimal in der Woche darf er diese jedoch auf neun Stunden
verkürzen.
Eine neue EU-Bestimmung, die seit 11. April 2007 in Kraft ist,
verlangt darüber hinaus, das ein Busfahrer nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen
mindestens eine 24-stündige Pause einlegen muss. Das bedeutet, dass bei
Fahrten, die länger als fünf Tage dauern, entweder ein Ersatzfahrer am
ersten oder letzten Tag mitfahren muss oder, bei noch längeren Fahrten, vor
Ort ein fremder Bus für einen Tag angemietet werden muss. Das führt
allerdings auch zu einer deutlichen Verteuerung von längeren Busreisen.
Lange Strecken: der zweite Fahrer
Durch zwei Busfahrer, die sich untereinander am Lenkrad abwechseln, wird es
möglich, längere Distanzen am Stück zurück zu legen. Aber auch hier gibt es
gesetzliche Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten.
So gilt die Pausenregelung natürlich auch für den zweiten Fahrer.
Da aber immer nur ein Fahrer am Steuer sitzt, darf die Schichtarbeit
bei zwei Busfahrern auf bis zu 30 Stunden ausgedehnt werden. Innerhalb
dieser Einsatzzeit muss aber jeder Fahrer mindestens neun Stunden ruhen.
Geschwindigkeit kennt Grenzen
Aufgrund ihrer sicheren Konstruktionsweise dürfen Busse auf
österreichischen Autobahnen bis zu 100 km/h schnell fahren. Dies gilt auch für viele andere
europäische Länder. In einigen Ländern liegt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit jedoch darunter. Daran müssen sich auch
österreichische Buslenker verbindlich halten.
In Ländern, die eine Reisegeschwindigkeit von über 100 km/h zulassen, darf
der österreichische Fahrer dennoch nicht schneller als 100 km/h fahren.
Selbst wenn er wollte, könnte er diese Geschwindigkeitsgrenze nicht
überschreiten: ein im Motor eingebauter Geschwindigkeitsbegrenzer drosselt automatisch
den Motor, wenn er diese 100 km/h Höchstgeschwindigkeit erreicht (auch beim
Bergabfahren).
Haben Sie also bitte dafür Verständnis, wenn Ihr Busfahrer das Gaspedal
nicht noch ein wenig stärker durchdrücken kann - er haftet bei einer
Geschwindigkeitsüberschreitung persönlich für alle daraus resultierenden
Strafen - nicht nur für eine eventuelle Geldstrafe und nicht nur für seinen
Führerschein!
Oberstes
Gebot eines Fahrers wird es immer sein, Sie möglichst pünktlich, vor allem
aber sicher, an den Bestimmungsort Ihrer Reise zu bringen!
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